Kinder ab 3 Jahre
- bis vier Stunden: 111 €
- über vier bis fünf Stunden: 118 €
- über fünf bis sechs Stunden: 125 €
- über sechs bis sieben Stunden: 132 €
- über sieben bis acht Stunden: 139 €
- über acht bis neun Stunden: 146 €
- über neun Stunden: 153 €
Der Kindergartenplatz wird für alle Kinder ab 3 Jahren mit 100 € vom Freistaat Bayern bezuschusst. Dieser Zuschuss wird von den Elternbeiträgen noch in Abzug gebracht.
Kleinkinder unter 3 Jahre
- bis vier Stunden: 136 €
- über vier bis fünf Stunden: 146 €
- über fünf bis sechs Stunden: 153 €
- über sechs bis sieben Stunden: 160 €
- über sieben bis acht Stunden: 167 €
- über acht Stunden: 174 €
Zusätzlich fallen monatlich 7 € Spielgeld und eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 € an. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie die Kindergärten/- krippe in der Gemeinde, so wird nur für das Kind, durch dessen Betreuung die höchste Gebühr entsteht der volle Betrag fällig, für weitere Kinder ermäßigt sich die Gebühr auf 50%. Das gilt für beide Kindergärten der Gemeinde Litzendorf. Für Geschwister von Kindern im Vorschuljahr mit staatlichem Zuschuss von derzeit 100€, sind 100% des Regelbetrages zu zahlen. Das Spielgeld ist von dieser Regelung nicht betroffen.