ÖFFNUNGSZEITEN
Montag — Donnerstag: 07.00 — 16.30 h
Freitag: 07.00 — 15.00 h
Bring- und Abholzeiten
Sie haben die Möglichkeit innerhalb unserer Öffnungszeiten die Betreuungszeiten Ihres Kindes flexibel zu buchen. Die im Vertrag angegebenen Uhrzeiten bestimmen den frühesten Zeitpunkt des Bringens, bzw. spätesten Zeitpunkt des Abholens. Die Zeit zwischen 08.30 und 12.30 Uhr muss als Kernzeit fest gebucht werden. Die Bring- und Abholzeiten sind variabel je nach Buchungszeit.
Alle Kinder müssen von einer erwachsenen Bezugsperson, die im Aufnahmeformular namentlich aufgeführt ist, gebracht und abgeholt werden. Hierbei legen wir großen Wert auf eine persönliche Begrüßung und Verabschiedung der Kinder. Bitte bringen Sie Ihr Kind bis spätestens 9 Uhr in den Kindergarten. Rufen Sie bitte rechtzeitig an, wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht kommen kann. Kranke Kinder können wir nicht betreuen.
Beitragsübernahme Jugendamt
Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Bezahlung des Beitrages haben, so können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Übernahme der Kosten beantragen. Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließzeiten
Diese werden am Anfang des Kindergartenjahres den Eltern bekannt gegeben, so dass Sie gut planen können. Folgende Schließzeiten haben wir:
• Weihnachten: die erste Woche
• Rosenmontag und Faschingsdienstag
• Pfingsten: die erste Woche
• Sommer: 3 Wochen
• Zwei Planungstage für das Team
• evtl. Teamfortbildungstage
BUCHUNGSZEITEN UND GEBÜHREN
Zusätzlich fallen monatlich 5 € Spielgeld und eine einmalige Aufnahmegebühr von 7 € an. Im letzten Kindergartenjahr (Vorschulkind) fördert der Staat mit 100 € monatlich den Kindergartenbeitrag. Besuchen zwei oder mehr Kinder ihrer Familie die Kindergärten/- krippe in der Gemeinde, so wird nur für das Kind, durch dessen Betreuung die höchste Gebühr entsteht der volle Betrag fällig, für weitere Kinder ermäßigt sich die Gebühr auf 50%. Das gilt für beide Kindergärten der Gemeinde Litzendorf. Für Geschwister von Kindern im Vorschuljahr mit staatlichem Zuschuß von derzeit 100 €, sind 100% des Regelbetrages zu zahlen. Das Spielgeld ist nicht von dieser Regelung betroffen.
Ab 01.04.19 werden alle Kinder vom Staat mit 100€ bezuschusst, die im Kalenderjahr 3Jahre alt werden.