Öffnungszeiten & Beiträge

 ÖFFNUNGSZEITEN 

 


Mon­tag — Don­ner­stag: 07.00 — 16.30 h (ab Sep­tem­ber 2024 kommt der Spät­di­enst nur zur Stande bei ein­er Min­destanzahl von Kindern)
Fre­itag: 07.00 — 15.00 h


Bring- und Abholzeiten
Sie haben die Möglichkeit inner­halb unser­er Öff­nungszeit­en die Betreu­ungszeit­en Ihres Kindes flex­i­bel zu buchen. Die im Ver­trag angegebe­nen Uhrzeit­en bes­tim­men den früh­esten Zeit­punkt des Brin­gens, bzw. spätesten Zeit­punkt des Abholens. Die Zeit zwis­chen 08.30 und 12.30 Uhr muss als Kernzeit fest gebucht wer­den. Die Bring- und Abholzeit­en sind vari­abel je nach Buchungszeit. 

Alle Kinder müssen von ein­er erwach­se­nen Bezugsper­son, die im Auf­nah­me­for­mu­lar namentlich aufge­führt ist, gebracht und abge­holt wer­den. Hier­bei leg­en wir großen Wert auf eine per­sön­liche Begrüßung und Ver­ab­schiedung der Kinder. Bitte brin­gen Sie Ihr Kind bis spätestens 9 Uhr in den Kinder­garten. Rufen Sie bitte rechtzeit­ig an, wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen Grün­den nicht kom­men kann. Kranke Kinder kön­nen wir nicht betreuen. 

Beitragsüber­nahme Jugendamt
Soll­ten Sie Schwierigkeit­en mit der Bezahlung des Beitrages haben, so kön­nen Sie beim zuständi­gen Jugen­damt eine Über­nahme der Kosten beantra­gen. Bei Fra­gen dazu ste­hen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Schließzeit­en
Diese wer­den am Anfang des Kinder­garten­jahres den Eltern bekan­nt gegeben, so dass Sie gut pla­nen kön­nen. Fol­gende Schließzeit­en haben wir: 

• Wei­h­nacht­en: die erste Woche
• Rosen­mon­tag und Faschingsdienstag
• Pfin­g­sten: die erste Woche
• Som­mer: 3 Wochen
• Zwei Pla­nungstage für das Team
• evtl. Teamfortbildungstage


 BUCHUNGSZEITEN UND GEBÜHREN 

(mtl. Gebühr, gültig ab 1. Sep­tem­ber 2023)
Kinder ab 3 Jahre
bis vier Stun­den: 111 € 
über vier bis fünf Stun­den: 118 € 
über fünf bis sechs Stun­den: 125 € 
über sechs bis sieben Stun­den: 132 € 
über sieben bis acht Stun­den: 139 € 
über acht bis neun Stun­den: 146 € 
über neun Stun­den: 153 €
Kleinkinder unter 3 Jahre
bis vier Stun­den: 136 € 
über vier bis fünf Stun­den: 146 € 
über fünf bis sechs Stun­den: 153 € 
über sechs bis sieben Stun­den: 160 € 
über sieben bis acht Stun­den: 167 € 
über acht Stun­den: 174 € 

Zusät­zlich fall­en monatlich 7 € Spiel­geld und eine ein­ma­lige Auf­nah­mege­bühr von 7 € an. Im let­zten Kinder­garten­jahr (Vorschulkind) fördert der Staat mit 100 € monatlich den Kinder­garten­beitrag. Besuchen zwei oder mehr Kinder ihrer Fam­i­lie die Kindergärten/- krippe in der Gemeinde, so wird nur für das Kind, durch dessen Betreu­ung die höch­ste Gebühr entste­ht der volle Betrag fäl­lig, für weit­ere Kinder ermäßigt sich die Gebühr auf 50%. Das gilt für bei­de Kindergärten der Gemeinde Litzen­dorf. Für Geschwis­ter von Kindern im Vorschul­jahr mit staatlichem Zuschuß von derzeit 100 €, sind 100% des Regel­be­trages zu zahlen. Das Spiel­geld ist nicht von dieser Regelung betroffen.

Ab 01.04.19 wer­den alle Kinder vom Staat mit 100€ bezuschusst, die im Kalen­der­jahr 3Jahre alt werden.