Aufsichtspflicht
Für den Weg zum und vom Kindergarten nach Hause sind die Eltern verantwortlich. Das Personal hat die Aufsichtspflicht nur so lange, als das Kind ihm anvertraut ist, d. h. nur während der Öffnungszeiten. Die Kinder sollen bitte beim Personal abgegeben werden, da sonst keine Aufsicht gewährt werden kann. Das Personal soll auch darüber informiert werden, wer zum Abholen des Kindes berechtigt ist.
Haftung
Die Kinder sind auf dem direkten Weg vom und zum Kindergarten, sowie während des Aufenthaltes in der Einrichtung und bei Veranstaltungen des Kindergartens bei der Gemeindeunfallversicherung versichert. Bitte den Unfall unverzüglich melden, da ein Unfallbericht erstellt werden muss. Für den Verlust, Verwechslung und Beschädigung der Kleidung der Kindergartenkinder und für mitgebrachtes Spielzeug kann keine Haftung übernommen werden.
Erkrankungen
Bei verschiedenen Krankheiten wie Durchfall, Fieber, Erbrechen, Erkältungen, Läuse usw. bitten wir Sie Ihr Kind daheim zu lassen. Dadurch kann eine Ansteckung der anderen verhindert werden. Bei ansteckenden Krankheiten des Kindes oder der Familienmitglieder wie Windpocken, Scharlach, Röteln, Keuchhusten, usw., müssen sie diese dem Kindergarten melden. Der Besuch in der Einrichtung in solchen Fällen ist nicht gestattet. Bitte das Kind bis 9 Uhr im Kindergarten abmelden, da sonst der Anrufbeantworter an ist.
Medikamentengabe
Wir dürfen den Kindern laut Gesetz ohne ärztliche Bescheinigung keine Medikamente verabreichen. Sollte Ihr Kind regelmäßig Medikamente nehmen müssen, teilen Sie uns das bitte mit und lassen Sie diese Medikamentengabe vom Arzt bestätigen, auch bei nur vorübergehender Medikamentengabe. Erwägen Sie bitte bei einer plötz-lichen Erkrankung Ihres Kindes, bei der es Medikamente nehmen muss, ob Ihr Kind mit einem Kindergartenbesuch überfordert ist!
Foto- und Filmaufnahmen
Ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit ist die Einbindung von Fotos, Bildern und Filmen. Diese Foto- und Filmaufnahmen werden für Konzeptionen, Zeitungsartikel, Internet-Präsentationen und auch Elternabende verwendet. Fotografieren Eltern im Kindergarten, muss darauf geachtet werden, dass nur das eigene Kind zu erkennen ist. Im Falle einer Gruppenaufnahme, dürfen Fotos nur mit der Zustimmung der abgebildeten Personen erstellt und veröffentlicht werden. Bei Kindern ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen.