Haftungsfragen

Auf­sicht­spflicht

Für den Weg zum und vom Kinder­garten nach Hause sind die Eltern ver­ant­wortlich. Das Per­son­al hat die Aufsichts­pflicht nur so lange, als das Kind ihm anver­traut ist, d. h. nur während der Öff­nungszeit­en. Die Kinder sollen bitte beim Per­son­al abgegeben wer­den, da son­st keine Auf­sicht gewährt wer­den kann. Das Per­son­al soll auch darüber informiert wer­den, wer zum Abholen des Kindes berechtigt ist. 

Haf­tung

Die Kinder sind auf dem direk­ten Weg vom und zum Kinder­garten, sowie während des Aufen­thaltes in der Ein­rich­tung und bei Ver­anstal­tun­gen des Kinder­gartens bei der Gemein­de­un­fal­lver­sicherung ver­sichert. Bitte den Unfall unverzüglich melden, da ein Unfall­bericht erstellt wer­den muss. Für den Ver­lust, Ver­wech­slung und Beschädi­gung der Klei­dung der Kinder­gartenkinder und für mit­ge­bracht­es Spielzeug kann keine Haf­tung über­nom­men werden. 

Erkrankun­gen

Bei ver­schiede­nen Krankheit­en wie Durch­fall, Fieber, Erbrechen, Erkäl­tun­gen, Läuse usw. bit­ten wir Sie Ihr Kind daheim zu lassen. Dadurch kann eine Ansteck­ung der anderen ver­hin­dert wer­den. Bei ansteck­enden Krankheit­en des Kindes oder der Fam­i­lien­mit­glieder wie Wind­pock­en, Schar­lach, Röteln, Keuch­hus­ten, usw., müssen sie diese dem Kinder­garten melden. Der Besuch in der Ein­rich­tung in solchen Fällen ist nicht ges­tat­tet. Bitte das Kind bis 9 Uhr im Kinder­garten abmelden, da son­st der Anruf­beant­worter an ist. 

Medika­mentengabe

Wir dür­fen den Kindern laut Gesetz ohne ärztliche Bescheini­gung keine Medika­mente verabre­ichen. Sollte Ihr Kind regelmäßig Medika­mente nehmen müssen, teilen Sie uns das bitte mit und lassen Sie diese Medika­mentengabe vom Arzt bestäti­gen, auch bei nur vorüberge­hen­der Medika­mentengabe. Erwä­gen Sie bitte bei ein­er plötz-lichen Erkrankung Ihres Kindes, bei der es Medika­mente nehmen muss, ob Ihr Kind mit einem Kinder­gartenbe­such über­fordert ist! 

Foto- und Filmaufnahmen 

Ein wichtiger Bestandteil unser­er päd­a­gogis­chen Arbeit ist die Ein­bindung von Fotos, Bildern und Fil­men. Diese Foto- und Fil­mauf­nah­men wer­den für Konzep­tio­nen, Zeitungsar­tikel, Inter­net-Präsen­ta­tio­nen und auch Eltern­abende ver­wen­det. Fotografieren Eltern im Kinder­garten, muss darauf geachtet wer­den, dass nur das eigene Kind zu erken­nen ist. Im Falle ein­er Grup­pe­nauf­nahme, dür­fen Fotos nur mit der Zus­tim­mung der abge­bilde­ten Per­so­n­en erstellt und veröf­fentlicht wer­den. Bei Kindern ist die Zus­tim­mung der Erziehungs­berechtigten einzu­holen.